Satzung
des Vereins zur Förderung des Betreungshofes Rottmoos e.V.
Jeder Verein hat eine Satzung. Die Satzung regelt genau, wie und wofür der Verein arbeitet. Wenn Sie sich nicht durch all die Paragraphen der Satzung arbeiten wollen: Das ist unser Vereinszweck, kurz gefasst:
Der Verein beschafft Mittel, die dem Bayerischen Landesverband für die Wohlfahrt Gehörgeschädigter (BLWG) e.V. zweckgebunden zu Gunsten seiner Einrichtung „Betreuungshof Rottmoos“ zur Verfügung gestellt werden. Der Verein hat seine gesamten Mittel für diesen Zweck zu verwenden.
Der Verein fördert Projekte, die dem Zweck des Betreuungshofes Rottmoos dienen und für die keine sonstigen Mittel des Trägers zur Verfügung stehen. Der Verein arbeitet hierbei eng mit der Leitung des Betreuungshofes Rottmoos zusammen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig.
Die wichtigsten Punkte der Satzung können Sie hier nachlesen: